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   VG Karlsruhe, 28.04.2022 - 7 K 1394/22   

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VG Karlsruhe, 28.04.2022 - 7 K 1394/22 (https://dejure.org/2022,11495)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.04.2022 - 7 K 1394/22 (https://dejure.org/2022,11495)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. April 2022 - 7 K 1394/22 (https://dejure.org/2022,11495)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Versammlung auf einer nicht öffentlich zugänglichen Fläche; Auflage bezüglich des zulässigen Schalldruckpegels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersG § 15 Abs. 1
    Versammlungsrecht; versammlungsrechtliche Auflage; Verlegung des Versammlungsorts; allgemeiner öffentlicher Verkehr; Lautsprechereinsatz zu Nachtzeiten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2022 - 7 K 1394/22
    Dies ist neben dem öffentlichen Straßenraum auch bei außerhalb hiervon gelegenen Stätten der Fall, sofern dort in ähnlicher Weise ein öffentlicher Verkehr eröffnet ist und Orte der allgemeinen Kommunikation entstehen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.12.2020 - 1 BvR 2734/20 - Einstweilige Anordnung vom 18.07.2015 - 1 BvQ 25/15 -, Urteil vom 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 -, jeweils juris).

    Orte allgemeinen kommunikativen Verkehrs, die neben dem öffentlichen Straßenraum für die Durchführung von Versammlungen in Anspruch genommen werden können, sind zunächst solche, die der Öffentlichkeit allgemein geöffnet und zugänglich sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris).

    Die Durchführung von Versammlungen etwa in Verwaltungsgebäuden oder in eingefriedeten, der Allgemeinheit nicht geöffneten Anlagen ist durch Art. 8 Abs. 1 GG nicht geschützt (vgl. BVerfG, Urteil vom 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris).

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2022 - 7 K 1394/22
    Bei der im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aufgrund der zeitlichen Eilbedürftigkeit gebotenen summarischen Prüfung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris) dürften sich die Ziffern 1 und 2 der Verfügung als rechtmäßig erweisen (hierzu a.).

    Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe, die auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt, ist die Versammlungsfreiheit für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend (BVerfG, Beschluss vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris).

  • BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 2734/20

    Nichtannahmebeschluss: Zum Merkmal der öffentlichen Zugänglichkeit des Ortes

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2022 - 7 K 1394/22
    Das Recht der freien Ortswahl umfasst mit anderen Worten nicht das Recht, fremdes Grundeigentum - insbesondere Orte, die der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich sind - nach Belieben in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.12.2020 - 1 BvR 2734/20 - BVerwG, Urteil vom 29.10.1992 - 7 C 34/91 -, jeweils juris).

    Dies ist neben dem öffentlichen Straßenraum auch bei außerhalb hiervon gelegenen Stätten der Fall, sofern dort in ähnlicher Weise ein öffentlicher Verkehr eröffnet ist und Orte der allgemeinen Kommunikation entstehen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.12.2020 - 1 BvR 2734/20 - Einstweilige Anordnung vom 18.07.2015 - 1 BvQ 25/15 -, Urteil vom 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 -, jeweils juris).

  • VG Karlsruhe, 28.05.2021 - 3 K 1937/21

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2022 - 7 K 1394/22
    Eine Reduzierung ist nach Ziffer 1.5 Satz 2 des Streitwertkatalogs nicht geboten, da das Begehren des Antragstellers in der Sache auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 28.05.2021 - 3 K 1937/21 -, juris).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2022 - 7 K 1394/22
    Der Begriff der öffentlichen Sicherheit umfasst den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233, 1 BvR 341/81 -, juris).
  • BVerfG, 18.07.2015 - 1 BvQ 25/15

    Einstweilige Anordnung zur Durchführung einer Versammlung in Passau

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2022 - 7 K 1394/22
    Dies ist neben dem öffentlichen Straßenraum auch bei außerhalb hiervon gelegenen Stätten der Fall, sofern dort in ähnlicher Weise ein öffentlicher Verkehr eröffnet ist und Orte der allgemeinen Kommunikation entstehen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.12.2020 - 1 BvR 2734/20 - Einstweilige Anordnung vom 18.07.2015 - 1 BvQ 25/15 -, Urteil vom 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2022 - 7 K 1394/22
    Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit setzt eine konkrete Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 - und vom 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 7 C 34.91

    Bonner Hofgartenwiese - Art. 8 GG, (kein) Leistungsrecht, Ermessensausübung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2022 - 7 K 1394/22
    Das Recht der freien Ortswahl umfasst mit anderen Worten nicht das Recht, fremdes Grundeigentum - insbesondere Orte, die der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich sind - nach Belieben in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.12.2020 - 1 BvR 2734/20 - BVerwG, Urteil vom 29.10.1992 - 7 C 34/91 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2022 - 7 K 1394/22
    Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit setzt eine konkrete Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 - und vom 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94 -, jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2020 - 1 S 1541/20

    Coronaverordnung: Versammlungsbehördliche Begrenzungen der Zahl der Teilnehmer an

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2022 - 7 K 1394/22
    Eine das Versammlungsrecht beschränkende Verfügung darf nur ergehen, wenn bei verständiger Würdigung sämtlicher erkennbarer Umstände die Durchführung der Versammlung so wie geplant mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verursacht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.05.2020 - 1 S 1541/20 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 1 B 2.07

    Einsatz technischer Schallverstärker bei Demonstrationen

  • VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20

    Zeigen von Reichskriegesflaggen während einer Versammlung - Beschränkung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2019 - 15 A 3186/17

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verlegung des Versammlungsorts

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2018 - 5 S 548/18

    Beschwerdeentscheidung bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit der

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2020 - 10 S 625/19

    Betriebsuntersagung eines Diesel-Kraftfahrzeugs; illegale Abschalteinrichtung;

  • VG Dresden, 16.09.2015 - 3 K 1566/12
  • VG Berlin, 02.07.2021 - 1 L 353.21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Auflage bei Versammlung

  • VG Berlin, 23.02.2017 - 1 K 135.15

    Anspruch auf Zutritt zu einem Versammlungsort; Einschränkung des

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1992 - 1 S 964/92

    Versammlungsrechtliche Auflage - Beachtung von geltenden Streckenverboten für

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2022 - 11 OA 61/22

    Auffangwert; Auffangwert, halber; Empfehlung; Ermessen; Streitwertbeschwerde;

    In der erstinstanzlichen Rechtsprechung wird mittlerweile - soweit ersichtlich überwiegend - ebenfalls der Empfehlung in Ziffer 45.4 des Streitwertkatalogs gefolgt (vgl. VG Ansbach, Beschl. v. 27.10.2021 - AN 4 S 21.01807 - juris Rn. 93; VG Frankfurt, Beschl. v. 11.12.2020 - 5 L 3330/20.F - juris Rn. 40; VG Regensburg, Beschl. v. 13.11.2020 - RO 4 S 20.2767 - juris Rn. 55; VG Augsburg, Urt. v. 14.7.2020 - Au 8 K 19.1736 - juris Rn. 35; dasselbe, Beschl. v. 28.4.2022 - 7 K 1394/22 - juris Rn. 42; VG Karlsruhe, Urt. v. 14.5.2020 - 3 K 5923/18 - juris Rn. 41; VG Gießen, Beschl. v. 28.2.2022 - 9 L 423/22.GI - juris Rn. 26; VG Oldenburg, Beschl. v. 12.7.2021 - 7 B 2319/21 - juris Rn. 41; VG Kassel, Beschl. v. 18.6.2021 - 6 L 1137/21.KS - juris Rn. 26; VG Bremen, Beschl. 28.4.2021 - 5 V 807/21 - juris Rn. 38; VG Darmstadt, Beschl. v. 3.12.2020 - 3 L 1995/20.DA - juris Rn. 33; VG Lüneburg, Beschl. v. 18.5.2020 - 5 B 25/20 - juris Rn. 16; VG Braunschweig, Beschl. v. 29.5.2018 - 5 B 238/18 - juris Rn. 32; VG Mainz, Beschl. v. 20.7.2017 - 1 L 625/17.MZ - juris Rn. 15; VG Weimar, Beschl. v. 30.4.2020 - 7 E 589/20 - juris Rn. 18, unter Bezugnahme auf unveröffentlichte Entscheidungen des ThürOVG, Beschlüsse v. 3.5.2016 - 3 EO 274/16 - und v. 6.6.2018 - 3 EO 420/18 -).
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